Rückreise aus der Schweiz: Wichtige Zollbestimmungen für Reisende über Zürich nach Deutschland
Für viele Reisende aus Südbaden ist der Flughafen Zürich ein bedeutender Abflughafen. Von Konstanz aus ist dieser Hotspot in der Luftfahrt in etwa einer Stunde mit dem Auto oder Zug erreichbar – und von Waldshut-Tiengen sogar noch schneller. Doch bevor du deine Koffer packst und aufbrichst, gibt es ein paar wichtige Details, die du bei der Rückreise über Zürich beachten solltest.
Obwohl die Schweiz Teil des Schengenraums ist, gilt sie nicht als EU-Mitglied. Das bedeutet, wenn du aus einem Nicht-EU-Land in Zürich landest und danach nach Deutschland weiterreist, landest du zollrechtlich auf dem Landweg aus einem Nicht-EU-Land. Hierbei gibt es klare Wertgrenzen: Bei einer direkten Einreise aus einem Nicht-EU-Land per Flugzeug nach Deutschland darfst du Waren im Wert von bis zu 430 Euro mitbringen. Doch wenn du von Zürich nach Deutschland reist, sinkt diese Grenze auf nur 300 Euro.
Was du beim Zigaretten- und Alkoholkonsum beachten solltest
Ein besonders heißes Thema sind die Tabakwaren. In die Schweiz darfst du maximal 250 Zigaretten einführen, aber nach Deutschland darfst du nur 200 Zigaretten mitnehmen. Und über die Grenze hinausgehende Zigaretten können schnell teuer werden – hier drohen 19 Cent deutscher Zoll pro Stück und möglicherweise auch ein Bußgeld. Das sollte man sich gut überlegen, bevor man mit dem Zigarettenlager über die Grenze fährt!
Alkohol ist ein weiteres leidenschaftliches Thema. In der Schweiz kannst du bis zu fünf Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18 Prozent einführen. Fragst du dich, was in Deutschland erlaubt ist? Hier sind es nur zwei Liter mit höchstens 22 Prozent. Ein Beispiel gefällig? Von fünf Ein-Liter-Flaschen Aperol, die du in der Schweiz gekauft hast, dürfen nur zwei Flaschen nach Deutschland weitergeführt werden. Bei höherem Alkoholgehalt gilt jeweils eine Höchstmenge von einem Liter. Das wird schnell kompliziert, wenn man nicht aufpasst!
Lebensmittel und tierische Produkte
Jetzt wird’s richtig spannend. Wenn es um tierische Produkte geht, ist die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern eine heikle Angelegenheit. Du darfst nur aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordirland und Norwegen Tierprodukte einführen. Alles andere ist tabu, und zwar ganz klar. Unter Wild fallen freilebende oder in Gehegen gehaltene Tiere – von Antilopen bis Wildschweinen. Bei den Freimengen gilt: Übersteigt der Gesamtwert aller mitgeführten Waren, einschließlich Lebensmitteln, 150 Franken, musst du in jedem Fall Mehrwertsteuer bezahlen. Ein bisschen mehr Papierkram, den man einplanen sollte!
Gerade im Hinblick auf den Eigengebrauch ist es wichtig, die aktuellen Bestimmungen im Auge zu behalten. Bei Seuchenausbrüchen können die Einfuhren von Lebensmitteln aus betroffenen Ländern verboten werden. Daher ist es ratsam, sich vor der Reise über die jeweilige Seuchenlage zu informieren.
Zusätzliche Tipps für die Reise
Besonders für Lebensmittel, die auf privaten Reisen zum Eigengebrauch mitgeführt werden, gelten strenge Vorschriften. Bei Ankunft aus einem Drittstaat sind die Regeln deutlich schärfer. Bestimmte tierische Lebensmittel sind verboten, andere nur bis zu festgelegten Höchstmengen erlaubt. Produkte mit Fleisch oder Milch unterliegen strengen Kontrollen. Das gilt auch für die beliebten Souvenirs, die man gerne nach dem Urlaub mit nach Hause bringt.
Die Zollbestimmungen sind klar, aber sie können schnell überwältigend werden. Wer also plant, über Zürich nach Deutschland zurückzukehren, sollte sich dringend vor Reiseantritt über die Freimengen und Wertfreigrenzen informieren. Ein Blick auf die Webseite des Hauptzollamts Singen oder auf die offiziellen Seiten der Schweizer Behörden kann hier viel Kopfzerbrechen sparen.
