Ein Schock für alle, die sich auf die Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff 3“ gefreut haben! Die Reise zu den Kanaren wurde nach einer Kollision mit Containerschiffen in Bremerhaven abgesagt. Da stehen rund 2.500 Passagiere, die sich auf Sonne, Meer und Entspannung gefreut haben, vor geschlossenen Türen. Am Sonntagabend, als das Schiff bei stürmischem Wetter auslaufen wollte, passierte das Unglück. Die Außenhaut des Schiffs und die Rettungsboote wurden beschädigt, sodass es nun zur Reparatur in eine Werft muss.

Reisende, die von dieser Situation betroffen sind, sollten jetzt ganz genau hinsehen. Es gibt zahlreiche Ansprüche, die sie prüfen können. Bei einem vollständigen Ausfall der Kreuzfahrt haben sie das Recht auf eine volle Rückerstattung des Reisepreises – und das ohne Abzüge! Das ist besonders wichtig, wenn die Absage kurz vor oder sogar zu Beginn der Reise erfolgt. Auch wenn das Schiff später starten sollte oder die Route geändert wird, stehen den Passagieren bestimmte Rechte zu.

Was sollten Reisende beachten?

Eines ist klar: Reisende sollten alle entstandenen Kosten dokumentieren. Dazu gehören etwa vergebliche Anreise- und Hotelkosten. Und hey, lasst euch nicht mit dem Hinweis auf „höhere Gewalt“ abspeisen! Klar, Unwetter sind außergewöhnliche Umstände, aber in diesem Fall könnte die Verantwortung auch beim Veranstalter liegen. Schließlich war das Schiff zunächst sicher im Hafen und wurde dann bei starkem Wind bewegt.

Die Experten raten außerdem, die Reiseunterlagen und Buchungsbestätigungen aufzubewahren. Wenn Ansprüche geltend gemacht werden sollen, müssen diese direkt an den Reiseveranstalter Tui Cruises gerichtet werden. Das heißt, Kapitän, Lotsen oder Hafenbetreiber sind nicht die richtigen Ansprechpartner. Und noch etwas: Sollten Reisende Entschädigungen für vertane Urlaubszeit verlangen, stehen die Chancen gar nicht schlecht – bis zu 50 Prozent des Reisepreises sind hier möglich. In einem besonders krassen Fall sprach der Bundesgerichtshof sogar 73 Prozent zu!

Was tun bei weiteren Anfragen?

Betroffene sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass sie schriftlich mit konkreter Zahlungsfrist ihre Forderungen einreichen müssen. Das gilt für alles, was möglicherweise an Kosten entstanden ist, sei es für die Stornierung von Flügen, Hotels oder Mietwagen. Die Rückzahlung des Reisepreises muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Eine Mitteilung der Bankverbindung an den Veranstalter ist also ratsam. Und auch bei zukünftigen Kreuzfahrten bleibt abzuwarten, ob die Reparaturarbeiten weitere Reisen beeinträchtigen werden.

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Insgesamt ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich gut zu informieren. Wo Rechte bestehen, sollten diese auch in Anspruch genommen werden. Das ist schließlich euer Geld, für das ihr euch eine schöne Zeit erhofft habt. Also, bleibt gelassen und kämpft ums Eure! Denn am Ende könnte es sich lohnen.